Letzter Newsletter 2024

Wir verlangen eine Corona- Aufarbeitung!

Der Konservative Aufbruch in der CSU fordert von der Bayerischen Staatsregierung

eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen!

 

Die „Corona-Zeit“ muss politisch und juristisch aufgearbeitet werden. Ein erster Schritt

zur juristischen Aufarbeitung wäre ein Gesetz für eine allgemeine Amnestie nach dem

Vorbild Sloweniens.

 

Kurzversion:

Immer mehr Details über die Hintergründe des Regierungshandelns während der

„Corona-Zeit“ dringen an die Öffentlichkeit. Vor allem die bislang veröffentlichten

Corona-Files belegen, dass die meisten Corona-Maßnahmen ungeeignet oder

unverhältnismäßig waren. Millionen von Menschen wurden nicht nur in ihren

Grundrechten massiv beeinträchtigt, sondern auch gesundheitlich, psychisch und

finanziell geschädigt. Daher ist eine juristische und politische Aufarbeitung

unabdingbar. Eine allgemeine Amnestie für alle, die wegen Verstößen gegen die

Corona-Maßnahmen sanktioniert wurden, wäre ein erster wichtiger Schritt.

Vollversion:

Wie seit Ende März 2024 bekannt ist, handelt es sich bei dem brisanten Komplex der

sogenannten „RKI-Files“ um mehr als 200 schriftliche Protokolle des Krisenstabs des

Robert Koch-Instituts (RKI). Die von Januar 2020 bis April 2021 erstellten Protokolle

umfassen mehr als 2.000, zunächst geheim gehaltene Seiten, die erst von dem

Internetmagazin „Multipolar“ unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz frei

geklagt werden mussten. Die Protokolle sind auf den Internetseiten von „Multipolar“

seit Ende März 2024 abrufbar. Der Prozess gegen das RKI vor dem

Verwaltungsgericht Berlin auf Herausgabe der vollständigen Akten geht allerdings

weiter, weil mindestens 1.000 Seiten durch das RKI geschwärzt wurden.

Wie auch das ZDF und verschiedene Tageszeitungen berichteten, enthalten die von

„Multipolar“ veröffentlichten Protokolle tatsächlich völlig neue und besonders wichtige

Erkenntnisse, die die Forderung nach einer umfassenden Aufarbeitung der „Corona-

Maßnahmen“ gerechtfertigt erscheinen lassen:

Zu den FFP2-Masken heißt es im RKI-Protokoll vom 30. Oktober 2020, dass es keine

Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes gebe. Die

Bundesregierungen Merkel und Scholz sowie die Länderregierungen hielten dennoch

am Maskenzwang fest, obwohl das RKI in 13 verschiedenen Einträgen bis April 2021

immer wieder zu dem Schluss kam, dass es keine fachliche Grundlage für eine

Empfehlung gibt, der gesamten Bevölkerung die ständige Verwendung von

medizinischen FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften,

Restaurants, am Arbeitsplatz oder sogar in Außenbereichen vorzuschreiben.

Das RKI sprach sich am 05. März 2021 auch gegen Privilegien beim Nachweis des

Impfstatus aus. Weiter heißt es in den Protokollen im Zusammenhang mit den

Impfstoffen: „Das Impfzertifikat soll die Erfassung von Impfwirkung, Spätfolgen etc.

ermöglichen, nicht Grundlage für Kategorien und Vorrechte sein.“ Das RKI hätte diese

Empfehlung nicht ausgesprochen, wenn es von den teils gravierenden

Nebenwirkungen der mRNA-Impfungen nicht gewusst hätte. Trotz dieser internen

Warnung des RKI propagierten die Bundesregierung, die Länderchefs und zahllose

Politiker die mRNA-Impfung als wichtigste „Waffe“ im Kampf gegen Corona. Bereits

Mitte September 2021 wurde mit den sogenannten „3G- oder 2G-Regeln“ (geimpft,

genesen, getestet) ein faktischer Impfzwang eingeführt. Die damals neu gewählte linke

Bundesregierung trommelte trotz gegenteiliger Ankündigungen im Wahlkampf

plötzlich für eine allgemeine Impfpflicht, die leider auch von Politikern in CDU und CSU

gefordert wurde.

Zum Thema Schulschließungen stellte das RKI laut Sitzungsprotokoll vom 09.12.2020

folgendes fest: „Schulen sind nicht das Mittel, um die Pandemie einzudämmen, das

Zeigen auch andere Länder.“ Beim anschließenden Bund-Länder-Gipfel unter der

Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde vier Tage später aber beschlossen,

die Präsenzpflicht an Schulen auszusetzen und diese „grundsätzlich“ zu schließen.

Als Basisbewegung in der CSU fordern wir, dass nicht nur das RKI, sondern auch die

zuständigen bayerischen Behörden und Ministerien zu einer vollständigen

Offenlegung der Akten sowie der Kommunikation mit wissenschaftlichen Fachgremien

verpflichtet werden, damit die damaligen Erkenntnisse, die anschließend zu den oben

beschriebenen Corona-Maßnahmen geführt haben, transparent gemacht werden

können.

„Die Menschen haben ein Recht darauf zu wissen, was die verantwortlichen Politiker

damals tatsächlich wussten und was sie zu ihren Entscheidungen veranlasst hatte, die

in so gravierender Weise in die Grundrechte aller Bürger eingegriffen hatten,“ fordert

der 1. Landessprecher des Konservativen Aufbruchs, CSU-Stadtrat und Rechtsanwalt

Dr. Thomas Jahn.

Auch nahezu alle Gerichte machten sich die vermeintliche Sichtweise des RKI

unkritisch zu eigen. Anderslautende Beweisanträge zu den Gefahren der Infektion und

der Wirksamkeit der Maßnahmen wurden in aller Regel abgewiesen. Auch das

Bundesverfassungsgerichts sah in seiner Entscheidung vom 30. November 2021 in

Sachen „Bundesnotbremse“ die massiven Eingriffe in mehrere Grundrechte als

verhältnismäßig, insbesondere als erforderlich an, weil das RKI angeblich die

Gefährdungslage der Bevölkerung im Zeitraum des Inkrafttretens der Maßnahmen für

sehr hoch eingeschätzt habe. Die Einschätzungen des RKI zur Gefährdung von Leben

und Gesundheit sowie der Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems hätten

auf angeblich „tragfähigen tatsächlichen Erkenntnissen“ beruht, so das

Bundesverfassungsgericht. Mit den „RKI-Files“ liegen nun aber wirklich neue

Tatsachen vor, die die damals getroffenen Maßnahmen juristisch weder für erforderlich

noch als geeignet erscheinen lassen:

„Das Prozessrecht sieht für solche Fälle das Recht auf Wiederaufnahme vor, auch

wenn das jeweilige Verfahren durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossen wurde.

Zehntausende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren waren Corona-bedingt allein

in Bayern anhängig. Grundlage einer Verurteilung waren in den meisten Fällen

Verstöße gegen die Maskenpflicht oder gegen Kontakt- und

Ausgangsbeschränkungen. Vor allem Gastwirte wurden zu hohen, teils fünfstelligen

Strafzahlungen verurteilt. Die juristischen Erfolgschancen auf Wiederaufnahme dieser

Verfahren dürften in zahlreichen Fällen gut ausfallen. Die Justiz wäre auf Jahre hinaus

mit einer Prozesslawine überfordert. Die adäquate Antwort des Rechtsstaats kann

daher nur in einem Gesetzt für eine bundesweite Generalamnestie nach dem

bisherigen Vorbild Sloweniens bestehen,“ so Dr. Thomas Jahn.

Als Konservativer Aufbruch fordern wir, dass sich das Amnestiegesetz auf alle

Ordnungswidrigkeitenverfahren erstrecken muss, die wegen Verstößen gegen

Verordnungen und Allgemeinverfügungen auf Grundlage des

Infektionsschutzgesetzes gegen unbescholtene Bürger angestrengt wurden. Alle

darauf basierenden Bescheide und Urteile wären aufzuheben. Verhängte Bußgelder

müssten zurückgezahlt werden. Die Amnestie muss aber auch alle Strafverfahren

erfassen, die gegen Wissenschaftler, Ärzte, Beamte, Richter oder ganz normale

Bürger angestrengt wurden, weil sie mit ähnlichen Argumenten wie in den RKI-Files

dokumentiert, Widerstand gegen die Corona-Maßnahmen geleistet und dabei

uneigennützig und nach bestem Wissen und Gewissen das Wohl anderer Menschen

im Blick hatten.

„Die generelle Aufhebung dieser Urteile wäre der erste Schritt zur notwendigen

Aufarbeitung der Corona-Pandemie und würde auch eine befreiende, gesellschaftlich

wichtige Debatte befeuern,“ so die 2. Landessprecherin Juliane Ried.

Im Zweifel für die Meinungsfreiheit!

Die RKI-Files bieten die Chance, den wichtigen freiheitlichen Meinungspluralismus

wieder zu stärken, um Diskussionen endlich wieder auf der Basis von Fakten und

Argumenten zu ermöglichen. Die autoritäre Corona-Zeit muss aufgearbeitet werden!

29.04.2024, Ende der Pressemitteilung.

 

Über den Konservativen Aufbruch:

Der Konservative Aufbruch (KA) wurde im Juni 2014 in Nürnberg von CSU-Mitgliedern

gegründet. In unserem Gründungsmanifest setzen wir uns für eine Politikwende auf

christlich-freiheitlicher Basis mit einer klaren Abkehr von rot-grünen Politikansätzen

ein. Mit etwa 1.000 Mitgliedern, die gleichzeitig Mitglied der CSU oder einer ihrer

Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise sind, vertreten wir die Interessen der

wertkonservativen und wirtschaftsliberalen CSU-Mitglieder.

 

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