Letzter Newsletter 2024
Wir verlangen eine Corona- Aufarbeitung!
Der Konservative Aufbruch in der CSU fordert von der Bayerischen Staatsregierung
eine Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen!
Die „Corona-Zeit“ muss politisch und juristisch aufgearbeitet werden. Ein erster Schritt
zur juristischen Aufarbeitung wäre ein Gesetz für eine allgemeine Amnestie nach dem
Vorbild Sloweniens.
Kurzversion:
Immer mehr Details über die Hintergründe des Regierungshandelns während der
„Corona-Zeit“ dringen an die Öffentlichkeit. Vor allem die bislang veröffentlichten
Corona-Files belegen, dass die meisten Corona-Maßnahmen ungeeignet oder
unverhältnismäßig waren. Millionen von Menschen wurden nicht nur in ihren
Grundrechten massiv beeinträchtigt, sondern auch gesundheitlich, psychisch und
finanziell geschädigt. Daher ist eine juristische und politische Aufarbeitung
unabdingbar. Eine allgemeine Amnestie für alle, die wegen Verstößen gegen die
Corona-Maßnahmen sanktioniert wurden, wäre ein erster wichtiger Schritt.
Vollversion:
Wie seit Ende März 2024 bekannt ist, handelt es sich bei dem brisanten Komplex der
sogenannten „RKI-Files“ um mehr als 200 schriftliche Protokolle des Krisenstabs des
Robert Koch-Instituts (RKI). Die von Januar 2020 bis April 2021 erstellten Protokolle
umfassen mehr als 2.000, zunächst geheim gehaltene Seiten, die erst von dem
Internetmagazin „Multipolar“ unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz frei
geklagt werden mussten. Die Protokolle sind auf den Internetseiten von „Multipolar“
seit Ende März 2024 abrufbar. Der Prozess gegen das RKI vor dem
Verwaltungsgericht Berlin auf Herausgabe der vollständigen Akten geht allerdings
weiter, weil mindestens 1.000 Seiten durch das RKI geschwärzt wurden.
Wie auch das ZDF und verschiedene Tageszeitungen berichteten, enthalten die von
„Multipolar“ veröffentlichten Protokolle tatsächlich völlig neue und besonders wichtige
Erkenntnisse, die die Forderung nach einer umfassenden Aufarbeitung der „Corona-
Maßnahmen“ gerechtfertigt erscheinen lassen:
Zu den FFP2-Masken heißt es im RKI-Protokoll vom 30. Oktober 2020, dass es keine
Evidenz für die Nutzung von FFP2-Masken außerhalb des Arbeitsschutzes gebe. Die
Bundesregierungen Merkel und Scholz sowie die Länderregierungen hielten dennoch
am Maskenzwang fest, obwohl das RKI in 13 verschiedenen Einträgen bis April 2021
immer wieder zu dem Schluss kam, dass es keine fachliche Grundlage für eine
Empfehlung gibt, der gesamten Bevölkerung die ständige Verwendung von
medizinischen FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften,
Restaurants, am Arbeitsplatz oder sogar in Außenbereichen vorzuschreiben.
Das RKI sprach sich am 05. März 2021 auch gegen Privilegien beim Nachweis des
Impfstatus aus. Weiter heißt es in den Protokollen im Zusammenhang mit den
Impfstoffen: „Das Impfzertifikat soll die Erfassung von Impfwirkung, Spätfolgen etc.
ermöglichen, nicht Grundlage für Kategorien und Vorrechte sein.“ Das RKI hätte diese
Empfehlung nicht ausgesprochen, wenn es von den teils gravierenden
Nebenwirkungen der mRNA-Impfungen nicht gewusst hätte. Trotz dieser internen
Warnung des RKI propagierten die Bundesregierung, die Länderchefs und zahllose
Politiker die mRNA-Impfung als wichtigste „Waffe“ im Kampf gegen Corona. Bereits
Mitte September 2021 wurde mit den sogenannten „3G- oder 2G-Regeln“ (geimpft,
genesen, getestet) ein faktischer Impfzwang eingeführt. Die damals neu gewählte linke
Bundesregierung trommelte trotz gegenteiliger Ankündigungen im Wahlkampf
plötzlich für eine allgemeine Impfpflicht, die leider auch von Politikern in CDU und CSU
gefordert wurde.
Zum Thema Schulschließungen stellte das RKI laut Sitzungsprotokoll vom 09.12.2020
folgendes fest: „Schulen sind nicht das Mittel, um die Pandemie einzudämmen, das
Zeigen auch andere Länder.“ Beim anschließenden Bund-Länder-Gipfel unter der
Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde vier Tage später aber beschlossen,
die Präsenzpflicht an Schulen auszusetzen und diese „grundsätzlich“ zu schließen.
Als Basisbewegung in der CSU fordern wir, dass nicht nur das RKI, sondern auch die
zuständigen bayerischen Behörden und Ministerien zu einer vollständigen
Offenlegung der Akten sowie der Kommunikation mit wissenschaftlichen Fachgremien
verpflichtet werden, damit die damaligen Erkenntnisse, die anschließend zu den oben
beschriebenen Corona-Maßnahmen geführt haben, transparent gemacht werden
können.
„Die Menschen haben ein Recht darauf zu wissen, was die verantwortlichen Politiker
damals tatsächlich wussten und was sie zu ihren Entscheidungen veranlasst hatte, die
in so gravierender Weise in die Grundrechte aller Bürger eingegriffen hatten,“ fordert
der 1. Landessprecher des Konservativen Aufbruchs, CSU-Stadtrat und Rechtsanwalt
Dr. Thomas Jahn.
Auch nahezu alle Gerichte machten sich die vermeintliche Sichtweise des RKI
unkritisch zu eigen. Anderslautende Beweisanträge zu den Gefahren der Infektion und
der Wirksamkeit der Maßnahmen wurden in aller Regel abgewiesen. Auch das
Bundesverfassungsgerichts sah in seiner Entscheidung vom 30. November 2021 in
Sachen „Bundesnotbremse“ die massiven Eingriffe in mehrere Grundrechte als
verhältnismäßig, insbesondere als erforderlich an, weil das RKI angeblich die
Gefährdungslage der Bevölkerung im Zeitraum des Inkrafttretens der Maßnahmen für
sehr hoch eingeschätzt habe. Die Einschätzungen des RKI zur Gefährdung von Leben
und Gesundheit sowie der Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems hätten
auf angeblich „tragfähigen tatsächlichen Erkenntnissen“ beruht, so das
Bundesverfassungsgericht. Mit den „RKI-Files“ liegen nun aber wirklich neue
Tatsachen vor, die die damals getroffenen Maßnahmen juristisch weder für erforderlich
noch als geeignet erscheinen lassen:
„Das Prozessrecht sieht für solche Fälle das Recht auf Wiederaufnahme vor, auch
wenn das jeweilige Verfahren durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossen wurde.
Zehntausende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren waren Corona-bedingt allein
in Bayern anhängig. Grundlage einer Verurteilung waren in den meisten Fällen
Verstöße gegen die Maskenpflicht oder gegen Kontakt- und
Ausgangsbeschränkungen. Vor allem Gastwirte wurden zu hohen, teils fünfstelligen
Strafzahlungen verurteilt. Die juristischen Erfolgschancen auf Wiederaufnahme dieser
Verfahren dürften in zahlreichen Fällen gut ausfallen. Die Justiz wäre auf Jahre hinaus
mit einer Prozesslawine überfordert. Die adäquate Antwort des Rechtsstaats kann
daher nur in einem Gesetzt für eine bundesweite Generalamnestie nach dem
bisherigen Vorbild Sloweniens bestehen,“ so Dr. Thomas Jahn.
Als Konservativer Aufbruch fordern wir, dass sich das Amnestiegesetz auf alle
Ordnungswidrigkeitenverfahren erstrecken muss, die wegen Verstößen gegen
Verordnungen und Allgemeinverfügungen auf Grundlage des
Infektionsschutzgesetzes gegen unbescholtene Bürger angestrengt wurden. Alle
darauf basierenden Bescheide und Urteile wären aufzuheben. Verhängte Bußgelder
müssten zurückgezahlt werden. Die Amnestie muss aber auch alle Strafverfahren
erfassen, die gegen Wissenschaftler, Ärzte, Beamte, Richter oder ganz normale
Bürger angestrengt wurden, weil sie mit ähnlichen Argumenten wie in den RKI-Files
dokumentiert, Widerstand gegen die Corona-Maßnahmen geleistet und dabei
uneigennützig und nach bestem Wissen und Gewissen das Wohl anderer Menschen
im Blick hatten.
„Die generelle Aufhebung dieser Urteile wäre der erste Schritt zur notwendigen
Aufarbeitung der Corona-Pandemie und würde auch eine befreiende, gesellschaftlich
wichtige Debatte befeuern,“ so die 2. Landessprecherin Juliane Ried.
Im Zweifel für die Meinungsfreiheit!
Die RKI-Files bieten die Chance, den wichtigen freiheitlichen Meinungspluralismus
wieder zu stärken, um Diskussionen endlich wieder auf der Basis von Fakten und
Argumenten zu ermöglichen. Die autoritäre Corona-Zeit muss aufgearbeitet werden!
29.04.2024, Ende der Pressemitteilung.
Über den Konservativen Aufbruch:
Der Konservative Aufbruch (KA) wurde im Juni 2014 in Nürnberg von CSU-Mitgliedern
gegründet. In unserem Gründungsmanifest setzen wir uns für eine Politikwende auf
christlich-freiheitlicher Basis mit einer klaren Abkehr von rot-grünen Politikansätzen
ein. Mit etwa 1.000 Mitgliedern, die gleichzeitig Mitglied der CSU oder einer ihrer
Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise sind, vertreten wir die Interessen der
wertkonservativen und wirtschaftsliberalen CSU-Mitglieder.
